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KGV: Steuergesetz

MEDIENMITTEILUNG vom 7. April 2011

KGV sagt ja zur Steuergesetzrevision am 15. Mai – Zürich muss gestärkt werden

Der Steuerbelastungsmonitor 2010 zeigt es mehr als deutlich: Zürich ist für den Mittelstand steuerlich einer der attraktivsten Kantone des Landes. In kaum einem anderen Kanton bezahlen Personen mit mittlerem Einkommen weniger Steuern als in Zürich. Anders sieht es dagegen bei denjenigen Personen mit den tiefsten und den höchsten Einkommen aus: Diese zahlen in den meisten Schweizer Kantonen deutlich tiefere Steuern als in Zürich, im entsprechenden Ranking liegt unser Kanton auf dem 19. Platz.

Die Steuergesetzrevision geht auf diese Problematik ein und setzt genau an den richtigen Orten an: Sie sieht vor, die höchsten und niedrigsten Einkommen sowie die höchsten Vermögen moderat zu entlasten, den Ausgleich der kalten Progression zu verwirklichen sowie die Familien durch höhere Kinderabzüge zu begünstigen. Die Revision bringt also Verbesserungen dort, wo Handlungsbedarf besteht und stärkt damit die Position des Kantons im Steuerwettbewerb. Von einem steuerlich attraktiven Kanton profitieren letztlich alle, insbesondere der Mittelstand.

Die Gegenvorschläge der SP und der Grünliberalen lehnt der KGV entschieden ab. Dies aus den folgenden Gründen:

Der Gegenvorschlag der SP sieht Steuersenkungen im gleichen Mass vor, wie die Steuerrevision der Regierung, allerdings ausschliesslich im mittleren Einkommenssegment. Dies, obwohl hier erwiesenermassen kein Bedarf an Entlastung besteht. Im Gegenteil, der Vorschlag der SP heizt den Steuerwettbewerb im Bereich des Mittelstands unnötig an und verteilt die Steuerlast noch mehr von unten nach oben – zulasten derjenigen Steuerzahler, die bereits heute den weitaus grössten Teil zum Steuerkuchen beitragen. Dies ist alles andere als eine nachhaltige Finanzpolitik.

Der Vorschlag der Grünliberalen sieht Steuersenkungen an denselben Stellen vor, wie der Vorschlag der Regierung, jedoch in einem viel zu geringen Ausmass, als dass damit der Kanton gegenüber seinen Nachbarn gestärkt werden könnte. Auch dieser Vorschlag ist daher abzulehnen.

Weiter empfiehlt der KGV das Finanzausgleichgesetz (FAG) zur Annahme. Es handelt sich dabei um eine vom Kantonsrat monatelang ausgehandelte Kompromisslösung, welche ausgewogen und breit abgestützt ist. Der Gegenvorschlag der jungen SVP und der Jungfreisinnigen fordert dagegen tiefere Pauschalzahlungen an die beiden Städte Zürich und Winterthur. Der KGV hält eine solche Senkung für unnötig, die im FAG festgelegten Pauschalzahlungen entsprechen in etwa dem heutigen Zustand.
Ebenfalls zur Annahme empfiehlt der KGV-Vorstand das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG). Angesichts explodierender Kosten im Gesundheitswesen ist diesem Geschäft dringend zuzustimmen. Im gleichen Zusammenhang lehnt der KGV die Volksinitiative "Tragbare Krankenkassenprämien für alle (Prämienverbilligung jetzt)" entschieden ab.

Zu den drei Volksinitiativen "JA zur Mundart im Kindergarten", "Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich" und "Stopp der Suizidhilfe!" hat der Vorstand des KGV auf eine Parolenfassung verzichtet. Alle drei Vorlagen behandeln weder wirtschaftspolitisch noch gewerblich
relevante Themen.


Kontakt:

KANTONALER GEWERBEVERBAND ZÃœRICH

Martin Arnold, Geschäftsleiter
Badenerstrasse 21, Postfach 2918
8021 Zürich
Telefon: 043 288 33 66
Mobile: 079 678 82 82
martin.arnold@kgv.ch

Hans Rutschmann, Präsident
Badener Landstr. 7
8197 Rafz
Telefon: 044 869 00 88
Mobile: 079 403 22 41
hr@rutschmann.ch

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